BGH-Urteil: Sachverständigenkosten bei Bagatellschäden
Sachverhalt: Geschädigter beauftragt bei 800€ Schaden einen Gutachter für 650€
Entscheidung: Sachverständigenkosten sind erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind
Praxis-Tipp: Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachter sinnvoll sein – besonders bei Neuwagen oder unklarer Schuldfrage
OLG Hamm: Merkantiler Minderwert bei Gebrauchtwagen
Fall: 3 Jahre alter BMW mit 45.000 km, Unfallschaden 4.500€
Urteil: Merkantiler Minderwert 15% des Wiederbeschaffungswerts zugesprochen
Bedeutung für OWL: Auch Gebrauchtwagen haben Anspruch auf Wertminderung bei entsprechenden Voraussetzungen
BGH: Neue Totalschaden-Grenze
Die bisherige 130%-Regel wurde gelockert. Einzelfallprüfung ist jetzt möglich, besonders bei besonderen Umständen. Praktische Auswirkung: Mehr Fahrzeuge können repariert statt abgeschrieben werden.
LG Bielefeld: Nutzungsausfallentschädigung für Pendler
Regionaler Fall: Berufspendler mit täglich 80km Arbeitsweg erhält volle Nutzungsausfallentschädigung auch ohne konkreten Nachweis der täglichen Nutzung. Lernen Sie daraus: Dokumentieren Sie Ihre Fahrgewohnheiten.
Ihre Rechte als Geschädigter (Rechtsprechung 2025):
- Freie Gutachterwahl (BGH, ständige Rechtsprechung)
- Freie Werkstattwahl (auch Markenwerkstatt bei Neuwagen)
- Nutzungsausfallentschädigung (ohne konkreten Nachweis bis 2 Wochen)
- Merkantilen Minderwert (bei Fahrzeugen bis 5 Jahre, unter 100.000km)
- Sachverständigenkosten (trägt die gegnerische Versicherung)
Trend-Analyse 2025: Was sich ändert
Elektrofahrzeuge: Neue BGH-Rechtsprechung zu Batterieprüfungen, höhere Sachverständigenkosten werden anerkannt
Assistenzsysteme: Kalibrierungskosten sind erstattungsfähig, neue Haftungsfragen bei autonomem Fahren
Inflation-Anpassung: Gerichte erkennen höhere Werkstatt-Stundensätze an
Vorsicht bei: Vergleichsangeboten ohne Gutachten – oft 20-40% unter dem tatsächlichen Anspruch

