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Häufige Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Kfz-Gutachten, Unfallschäden und Ihre Rechte als Geschädigter.

Allgemeine Fragen zu Gutachten

Wann brauche ich ein Gutachten?
Ein Gutachten ist erforderlich bei:
  • Unfallschäden über 750 € (Bagatellgrenze)
  • Streitigen Schadensfällen
  • Fahrzeugbewertungen für Verkauf/Kauf
  • Leasingrückgaben
  • Oldtimer-Bewertungen
  • Steuerlichen Zwecken (Finanzamt)
Kann ich mir den Gutachter selbst aussuchen?
Ja, absolut! Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl. Die Versicherung kann Ihnen keinen bestimmten Gutachter vorschreiben. Lassen Sie sich nicht von Aussagen wie „Wir schicken Ihnen kostenlos einen Gutachter“ beirren.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?
  • Kostenvoranschlag: Reicht nur bei Bagatellschäden unter 750 €
  • Gutachten: Umfassende Bewertung mit Beweiskraft vor Gericht, ermittelt auch merkantilen Minderwert und Nutzungsausfall
Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?
Nein! Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Bei Kaskoschäden übernimmt Ihre eigene Vollkaskoversicherung die Kosten.
Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?
  • Besichtigung: 1-2 Stunden vor Ort
  • Gutachtenerstellung: 3-5 Werktage
  • Übersendung: Per E-Mail und Post
  • Eilgutachten: Gegen Aufpreis am selben Tag möglich

Kosten und Bezahlung

Was kostet ein Gutachten?
Die Kosten richten sich nach dem Schadensumfang:
  • Kleinschäden (750-3.000 €): 500-700 €
  • Mittelschäden (3.000-10.000 €): 700-1.200 €
  • Großschäden (über 10.000 €): 1.200-2.000 €
  • Oldtimer/Sondergutachten: Individual nach Aufwand
Wer bezahlt das Gutachten bei Teilschuld?
Bei Teilschuld werden die Gutachterkosten quotenmäßig aufgeteilt entsprechend der Schuldverteilung. Bei 30% Eigenanteil zahlen Sie auch 30% der Gutachterkosten.
Kann ich eine Rechnung verlangen?
Ja! Sie erhalten immer eine detaillierte Rechnung mit allen Positionen. Bei Direktabrechnung mit der Versicherung erhalten Sie eine Kopie zur Kontrolle.
Was passiert, wenn die Versicherung die Kosten kürzt?
Sprechen Sie uns sofort an! Wir helfen bei der Durchsetzung der vollen Kosten. Oft sind Kürzungen ungerechtfertigt und können erfolgreich angefochten werden.

Ablauf und Termine

Wie schnell kann ein Termin stattfinden?
  • Standard: Innerhalb 12-24 Stunden
  • Notfälle: Am selben Tag (gegen Aufpreis)
  • Wochenende: Nach Vereinbarung möglich
  • Feiertage: Notfallservice verfügbar
Was muss ich zum Gutachtentermin mitbringen?
  • Fahrzeugpapiere (Schein)
  • Unfallbogen oder Schadensmeldung der Polizei
  • Versicherungsunterlagen
  • Personalausweis
  • Werkstattunterlagen (falls vorhanden)
Kann das Gutachten auch in der Werkstatt erstellt werden?
Ja! Gutachten können erstellt werden:
  • Bei Ihnen zu Hause
  • In unseren Büroräumen
  • In der Werkstatt Ihrer Wahl
  • Am Unfallort (bei schweren Schäden)
Was passiert nach dem Gutachtentermin?
  • 1. Sofortige Einschätzung vor Ort
  • 2. Detaillierte Ausarbeitung im Büro
  • 3. Übersendung per E-Mail und Post
  • 4. Nachbesprechung bei Fragen
  • 5. Unterstützung bei Versicherungsverhandlungen

Versicherungsabwicklung

Muss ich den Versicherungsgutachter akzeptieren?
Nein! Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter. Versicherungsgutachter arbeiten im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.
Die Versicherung sagt, ein Kostenvoranschlag reicht. Stimmt das?
Nein! Oberhalb von 750 € Schaden haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Lassen Sie sich nicht abspeisen!
Kann ich das Geld auch ohne Reparatur bekommen?
Ja! Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie das Geld zur freien Verfügung. Allerdings entfallen dann bestimmte Vorteile wie das Werkstattrisiko.
Was ist, wenn die Versicherung nicht zahlen will?
Wir unterstützen Sie mit:
  • Nachverhandlungen mit fundierten Argumenten
  • Anwaltskontakten bei hartnäckigen Fällen
  • Zusatzgutachten bei strittigen Punkten
  • Gerichtsvorbereitung falls nötig

Rechtliche Fragen

Welche Rechte habe ich als Unfallgeschädigter?
Ihre wichtigsten Rechte:
  • Freie Gutachterwahl
  • Werkstattwahl (Markenwerkstatt bei Fahrzeugen unter 3 Jahren)
  • Merkantiler Minderwert (Wertminderung)
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Anwaltskosten bei unverschuldetem Unfall
Was bedeutet „Werkstattrisiko“?
Das Werkstattrisiko besagt, dass die Versicherung auch für überhöhte oder unwirtschaftliche Reparaturkosten aufkommen muss, wenn diese für Sie als Laien nicht erkennbar waren.
Was ist „Sachverständigenrisiko“?
Seit BGH-Urteil 2024: Auch überhöhte Gutachterkosten gehen zu Lasten der Versicherung, wenn sie für Sie nicht erkennbar waren – analog zum Werkstattrisiko.
Wie lange habe ich Zeit für Ansprüche?
3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Frist kann durch Verhandlungen oder Klageerhebung gehemmt werden.

Spezielle Schadenarten

Was ist bei Elektrofahrzeugen zu beachten?
  • Spezielle Sachkunde erforderlich
  • Sicherheitsmaßnahmen bei Begutachtung
  • Höhere Kosten oft gerechtfertigt
  • Spezialwerkstätten für Reparatur nötig
Wildschaden – was ist zu beachten?
  • Polizei informieren (für Wildschadenbescheinigung)
  • Teilkasko deckt Wildschäden ab
  • Kein Verschulden des Fahrers
  • Schnelle Abwicklung meist möglich
Parkschaden ohne Verursacher – was tun?
  • Polizei informieren (Unfallflucht)
  • Beweise sammeln (Fotos, Zeugen)
  • Vollkasko springt ein (mit Selbstbeteiligung)
  • Fahndung nach Verursacher möglich
Hagelschaden – Besonderheiten?
  • Teilkasko zahlt Hagelschäden
  • Spezielle Bewertung erforderlich
  • Smart Repair oft möglich
  • Komplettlackierung bei starken Schäden
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